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Spezialisierte Beratung

Besondere Aufgaben und Fragestellungen erfordern Spezialisten bzw. eine spezialisierte Beratung. Bei uns werden Sie für Ihre Sonderfragen und -aufgaben nicht an Spezialkanzleien oder Kooperationspartner verwiesen. Die benötigten Spezialisten sind Teil unseres Teams. Ihre vertrauten Ansprechpartner führen Sie zu unseren Fachspezialisten und nehmen die wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Spezialist und „Tagesgeschäft“ wahr.

Sonderfragen der Umsatz- und Grunderwerb­steuer

Erbschaft- und Schenkung­steuer sowie Erb- und Schenkungs­recht

Steuer­strategie und Steuer­planung

Internationales Steuerrecht

Betriebsprüfung, Steuer­abwehr­beratung, steuerliche Prozessführung

Steuerstrafrecht

Unternehmens- und Immobilien­bewertung

Business Health-Check

Fördermittel­beratung

Sonderfragen der Umsatz- und Grunderwerbsteuer

Das Umsatzsteuerrecht hat inzwischen eine ähnliche Komplexität erreicht wie das Ertragssteuerrecht und hat das mit Abstand größte Steueraufkommen der so genannten Verkehrssteuern. Das zweithöchste Aufkommen liegt bei der Grunderwerbsteuer.

Vor allem in Sondersituationen ist es wichtig, auch die Bereiche der Umsatzsteuer und der Grunderwerbsteuer zu beachten und zu beherrschen. Sei es bezüglich der Umsatzsteuer bei der Implementierung neuer Produkte oder Integration neuer Unternehmen in einen Unternehmensverbund oder sei es bezüglich der Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen.

Gefragt ist hier zuverlässiges und erfahrungsbasiertes Expertenwissen. Wir stehen Ihnen hier mit unserem Kompetenzteam Umsatz- und Grunderwerbsteuer zur Seite. Wertvolle Präventionsberatung leisten unsere Umsatzsteuerexperten daneben auch für das umsatzsteuerliche Tagesgeschäft, z.B. in Form von Quick-Checks zur Erfüllung umsatzsteuerlicher Rechnungs- und Dokumentationspflichten.

Erbschaft- und Schenkung­steuer sowie Erb- und Schenkungs­recht

Sie haben geerbt, möglicherweise sind Sie in diesem Rahmen zum Testamentsvollstrecker berufen und nun steht die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung an? Oder Sie möchten vererben und suchen dafür nach einer zweckmäßigen und optimierten zivilrechtlichen und steuerlichen Vererbungsstrategie, ggf. im Wege der vorweggenommenen Vererbung? Dabei interessieren Sie möglicherweise auch Vorgehensweisen zur Beschränkung der gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil oder Strategien Ihren Ehegatten oder Lebenspartner vorrangig vor Ihren weiteren gesetzlichen Erben abzusichern?  Mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen Experte wenden.

Unsere Rechtsanwälte beherrschen das zivilrechtliche Erbrecht, das insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Unser steuerliches Kompetenzteam Erbschaft- und Schenkungsteuer kennt die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke. Die regelmäßige Tätigkeit in diesem Bereich versetzt uns dabei in die Lage zur effizienten Erstellung der notwendigen Steuererklärungen. Im Bedarfsfall können Sie uns (einen unserer Partner) auch als Testamentsvollstrecker einsetzen.

Sollte es sich bei Ihrem Schenkungsvorhaben um eine unternehmerische Nachfolge handeln, dürfen wir zusätzlich auf unsere Leistung zur Nachfolgeberatung aus unserem interdisziplinären Beratungsangebot hinweisen.

Steuerstrategie und Steuerplanung

Wer sich nicht planlos dem Steuerrecht überlassen will und nachhaltig steueroptimiert als Unternehmer oder privater Investor tätig sein möchte, der kommt heutzutage um eine Steuerstrategie und Vorausplanung der künftigen Besteuerung nicht mehr herum. Nur wer die künftigen steuerlichen Wirkungen seiner aktuellen Weichenstellungen kennt, kann die Weichen unter Einschluss der Steuereffekte richtig stellen. Zugleich ist die Steuerplanung und langfristige Steueroptimierung die höchste Kunst des Steuerberaters. Hier sind unsere Experten der richtige Ansprechpartner für Sie.

Internatio­nales Steuerrecht

Das Wirtschaftsleben ist längst international und auch im Privatbereich kommen grenzüberschreitende Konstellationen, z.B. in Patch-Work-Familien, immer häufiger vor. Steuerlich sind die grenzüberschreitenden Konstellationen vor allem in zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Daneben gelten das Außensteuergesetz sowie innerhalb der EU Verordnungen und Richtlinien.

Im Kompetenzprofil unserer Kanzlei tragen wir der stetig wachsenden Bedeutung des internationalen Steuerrechts Rechnung durch entsprechende Fachberater-Expertise. Greifen Sie für das hochkomplexe Feld des internationalen Steuerrechts auf diese Expertise zurück. Z.B. wenn es um die Gestaltung von Verrechnungspreisen in transnationalen Unternehmensgruppen geht oder bei der im deutsch-niederländischen Grenzgebiet immer häufigeren unmittelbaren Tätigkeit als Unternehmer im Ausland („Grenzpendler-Unternehmer“).

Betriebsprüfung, Steuer­abwehr­beratung, steuerliche Prozess­führung

Die Finanzverwaltung rückt Ihnen buchstäblich auf die Pelle? Wir stehen an Ihrer Seite. Die Begleitung von Betriebsprüfungen ist dabei zunächst eine Routineaufgabe des Steuerberaters und wird von fast allen Steuerberatern in Deutschland angeboten und gut beherrscht. Doch im Einzelfall kann es aus der Betriebsprüfung heraus kritisch werden. Der Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung oder gar vorsätzlichen Steuerhinterziehung steht oft schnell im Raum. Oder die Finanzverwaltung vertritt, ohne solche Vorwürfe zu erheben, Anpassungen die nach Ihrer und unserer Einschätzung nicht der Rechtslage entsprechen und sie wollen sich angemessen erwehren. In diesem Fall ist es wichtig, Experten an seiner Seite zu haben, die nicht nur das Recht der Besteuerung, sondern auch das steuerliche Einspruchs- und Prozessrecht sowie erforderlichenfalls das Steuerstrafrecht hundertprozentig beherrschen. In aller Regel ist hier außerdem das Knowhow eines Rechtsanwalts gefragt. Durch die zu unserem Team gehörenden Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht können wir Ihnen diese Begleitung aus einer Hand bieten.

Eine Steuerabwehrberatung kann auch außerhalb von Betriebsprüfungen erforderlich sein. Das kann z.B. der schlichte Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid sein. Bleibt der Einspruch erfolglos, gilt es, den Fehler vor dem Finanzgericht und ggf. dem Bundesfinanzhof beseitigen zu lassen. Im Einzelfall kann der Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung oder der Steuerhinterziehung gegen Sie erhoben sein. Hier spielen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht Ihre Kompetenzen für Sie voll aus. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung in der verfahrensrechtlichen Streitführung verteten sie Ihre Interessen souverän vom ersten Schriftsatz an das Gericht über die mündliche Verhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens. Hier zeigt sich auch ein weiteres Mal der Vorteil einer interdisziplinären Kanzlei: Da Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Hand in Hand arbeiten, ist die interne Abstimmung problemlos ohne Zeit- und Reibungsverluste möglich und es kann optimal für Ihren Prozesserfolg gearbeitet werden.

Steuer­strafrecht

Benötigen Sie eine Vertretung in einem Steuerstrafverfahren, dann kommt es ganz besonders auf die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern und auf die Beteiligung eines Rechtsanwalts, der gleichzeitig fundierte steuerliche Fachkenntnis hat und im Steuerstrafrecht erfahren ist, an. Wir können Ihnen dies bieten.

In der Regel streben wir in Steuerstrafverfahren die Verfahrenseinstellung an. Doch dies ist möglicherweise aufgrund der Schwere der vorgeworfenen Tat nicht möglich. In der dann folgenden Hauptsacheverhandlung stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte, von denen einer zugleich zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht ist, kompetent zur Seite. Wir unterstützen Sie aber nicht nur im gesamten Steuerstrafverfahren, sondern sind z.B. auch im Bereich der Selbstanzeigeberatung Ihr fachkundiger Partner. Nicht zuletzt in diesem Bereich sichert die interdisziplinäre Arbeitsweise unserer Kanzlei – hier die Tätigkeit Hand in Hand durch Rechtsanwälte und Steuerberater – optimale Begleitung und optimale Ergebnisse für Sie als unseren Mandanten.

Unternehmens- und Immobilien­bewertung

Es gibt vielfältige Anlässe für eine Unternehmensbewertung. Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters, die Unternehmensbewertung im Rahmen einer Schenkungssteuererklärung bei vorweggenommener Erbfolge und der Kauf- oder Verkauf eines Unternehmens sind dabei besonders häufige Anlässe. Zwar sind Wertvorstellungen oft schnell entwickelt, z.B. über die so genannten Praktiker-Methoden der Unternehmensbewertung.

Doch wie belastbar sind die Wertvorstellungen und Ergebnisse von – hoffentlich technisch richtig umgesetzten – Praktiker-Methoden oder anderweitig entwickelte Wertvorstellungen? Kann eine gefundene Bewertung ausreichend untermauert werden, um auch der Überprüfung durch das Finanzamt oder den ausscheidenden Gesellschafter standzuhalten? Das sind Fragen für den Bewertungsexperten und damit an unser Kompetenzteam Unternehmensbewertung, dem auch ein als CVA-zertifizierter Bewertungsexperte angehört.

Selbstverständlich beherrschen unsere Bewertungsexperten die Kunst der Unternehmensbewertung nach dem IDW-Standard S 1 einschließlich der Darlegung des Bewertungsergebnisses in einem detaillierten Bewertungsgutachten. Doch nicht immer muss es die Bewertung nach IDW S 1 sein bzw. nicht immer ist ein detailliertes Gutachten gefragt. Oft sind vereinfachte Bewertungsverfahren ausreichend valide und präzise und dabei deutlich günstiger als das Vollgutachten. Für einige Branchen haben sich außerdem besondere Bewertungsmethoden etabliert, z.B. der HWH-Bewertungsstandard im Handwerk oder das modifizierte Ertragswertverfahren für die verschiedenen Arztberufe. Wir beherrschen die gesamte Klaviatur der Bewertungsverfahren und definieren zusammen mit Ihnen das zweckmäßige Vorgehen für Ihren Bewertungsbedarf.

Gewerbe- und „Investor-Immobilien“ werden heute in der Regel ertragsbasiert bewertet. Auch hierfür sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Fall von Immobilienunternehmen z.B. auch mit einer Bewertung nach dem IDW-Standard S 12.

Business Health-Check

Business Health-Check? – Nicht nötig, wir sind gut aufgestellt mögen Sie vielleicht denken. Doch stimmt das wirklich? Ist Ihr Unternehmen noch state-of-the-art aufgestellt und organisiert? Haben Sie die für Ihre Branche relevanten Zukunftsthemen im Blick und ist die Investitions- und Finanzkraft Ihres Unternehmens hierauf angemessen ausgerichtet? Finden Sie es heraus! Mit unserem Business-Health-Check. In einem strukturierten Workshop mit einer Dauer von ein bis vier Tagen halten wir Ihnen den unternehmerischen Spiegel vor.

Fördermittel­beratung

EU, Bund, Länder, KfW, NBank – es gibt vielfältige Institutionen, die Förderprogramme für Unternehmen insbesondere KMU oder bestimmte unternehmerische Investitionen wie z.B. Energieeffizienzinvestitionen sowie für Privatinvestoren (z.B. Gebäudeenergieeffizienz) aufgesetzt haben. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2020 außerdem das Gesetz der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung implementiert. Doch wie hier den Überblick behalten? Und welche Interferenzen ergeben sich zwischen Fördermitteln und Besteuerung? Wir stehen Ihnen als Navigator durch die Fördermittellandschaft zur Seite. Anders als Ihr Bankberater haben wir dabei nicht nur die zinsverbilligten Kreditangebote, sondern auch das Spektrum der Zuschüsse und steuerlichen Fördermittel für Sie ganzheitlich im Blick. Sprechen Sie uns gerne an!