Seite wählen

Fachberatung

Unter dem Begriff Fachberatung fassen wir jene Beratungs-, Prüfungs- und Steuererklärungsleistungen zusammen, die bei unseren Mandanten turnusmäßig zu erledigen sind und mit denen wir unsere Mandanten kontinuierlich begleiten.

Finanzbuch­haltung und
Lohnabrechnung

Jahresab­schluss und
Gewinn­ermittlung

Laufende
Steuer­klärungen

Jahres­abschluss- und
Konzern­abschluss­prüfung

Sonstige Prüfungs- und
Beschei­nigungs­leistungen

Handels- und
Gesellschafts­recht

Betriebs­wirtschaftliche
Unternehmens­beratung

IT-Sicherheit und Datenschutz

Unternehmer-Notfallkoffer

Finanzbuch­haltung und Lohnabrechnung

Lassen Sie Ihre Finanzbuchführung und Ihre Lohnabrechnung vom Profi erledigen! So stellen Sie sicher, dass jederzeit die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, z.B. aus den Bereichen Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht, erfüllt sind, Datenübermittlungen an die verschiedenen Behörden korrekt erfolgen und aussagekräftige Auswertungen für Sie als Unterstützung bei der Unternehmensführung zeitgerecht zur Verfügung stehen.

Für die Kommunikation mit uns haben Sie die Wahl zwischen einem digitalen oder analogen Belegaustausch. Mit der Lösung Datev Unternehmen Online (DUO) bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit, den digitalen Belegaustausch um eine revisionssichere Belegarchivierung in einem partiellen DMS-System zu ergänzen.

Sie wollen in Bezug auf die Finanzbuchführung mehr als die übliche Dienstleistung? Kein Problem. Nutzen Sie unseren erweiterten Service. Hier erledigen wir im Rahmen der Finanzbuchführung z.B. auch das Debitorenmanagement und/oder den Kreditoren-Zahlungsverkehr. Die Kontrolle über alle Vorgänge bleibt selbstverständlich bei Ihnen. Oder wir übernehmen Ihre Reporting-Verpflichtungen gegenüber Banken oder Investoren. Auch bei der Unternehmensplanung und Liquiditätsvorschau unterstützen wir Sie gerne.

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Der Jahresabschluss ist die Kür des betrieblichen Rechnungswesens und eine besonders wichtige Informationsgrundlage für Geschäftsführung, Gesellschafter, Kapitalgeber, Kreditversicherer und Geschäftspartner. In vielen Fällen besteht die gesetzliche Pflicht, den handelsrechtlichen Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nicht zuletzt ist der Jahresabschluss die Grundlage der betrieblichen Besteuerung. Der Weg von der Finanzbuchführung bis zum Jahresabschluss ist dabei komplexer und anspruchsvoller als gemeinhin angenommen. Brauchen Sie noch mehr Gründe, um Ihren Jahresabschluss einem Profi zu übertragen?

Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses können Sie uns unabhängig davon übertragen, ob Sie Ihre Finanzbuchführung selbst erledigen oder uns übertragen haben.

Selbstverständlich bleiben alle zentralen Bilanzierungsentscheidungen in Ihrer Hand. Wir beraten Sie im Rahmen der Erstellung zur Bilanzpolitik und stimmen die zweckmäßige Bilanzpolitik und die Gestaltung Ihres Jahresabschlusses eng mit Ihnen ab. Weiter beraten wir Sie bereits im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zur laufenden steuerlichen Optimierung.

Sofern Sie keiner gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses unterliegen, sind Sie in aller Regel nach steuerlichen Vorschriften verpflichtet, den Gewinn in Form des Einnahmenüberschusses Ihrer betrieblichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder Ihrer Aktivitäten in den Bereichen der Vermietung und Verpachtung oder der Kapitalanlage zu ermitteln. Auch dies übernehmen wir gerne für Sie.

Laufende
Steuererklärungen

Die Erstellung der laufenden Steuererklärungen ist so etwas wie die Uraufgabe des Steuerberaters und auch für uns ein wesentlicher Teil unserer Steuerberatung. Selbstverständlich beschränken wir uns dabei nicht schematisch auf die Fertigung der Deklarationsformulare, sondern schließen die Beratung zur Optimierung der laufenden Besteuerung in unsere Beratungsleistung ein.

Die Erstellung von Steuererklärungen übernehmen wir standardmäßig ebenso im betrieblichen Bereich sowie für die private Steuererklärung.

Ähnlich wie im Bereich der Finanzbuchführung und Lohnabrechnung haben Sie als unser Mandant die Wahl, ob die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit uns bei der Erstellung von Steuererklärungen digital oder analog erfolgen soll.

Jahresabschluss- und Konzernabschluss­prüfung

Wirtschaft braucht Vertrauen. Dieser Slogan des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ist auch für uns der Leitsatz unserer Prüfungsleistungen in Bezug auf Jahres- und Konzernabschlüsse. Denn der Jahres- bzw. Konzernabschluss ist zum einen Teil der Visitenkarte eines Unternehmens. Zum anderen ist er Grundlage für Geschäftsführung, Gesellschafter und verschiedene Stakeholder, wie z. B. Kreditgeber, für die Beurteilung und Einschätzung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe. Keine Frage, eine solche Beurteilungsbasis muss uneingeschränkt verlässlich sein. Durch unsere Abschlussprüfung erhält der Jahres- bzw. Konzernabschluss sozusagen ein Verlässlichkeitszertifikat. Die verschiedenen Abschlussadressanten bringen einem so „zertifizierten“, sprich mit Bestätigungsvermerk versehenen, Jahres- bzw. Konzernabschluss entsprechend ein hohes Maß an Vertrauen entgegen.

Abschlussprüfungen nehmen wir für nach den Regelungen des deutschen HGB oder der internationalen IFRS aufgestellte Jahres- und Konzernabschlüsse vor. Ausgangspunkt ist entweder eine bestehende gesetzliche Prüfungspflicht oder eine freiwillige Prüfungsdurchführung z.B. aufgrund von Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder in Kreditverträgen.

Unsere Prüfungen führen wir nach einem risiko- und prozessorientierten Prüfungsansatz auf Basis der deutschen Grundsätze ordnungsmäßige Abschlussprüfungen durch. In der Prüfungsdurchführung fokussieren wir neben der Verlässlichkeit unseres Prüfungsurteils zwei Zielsetzungen besonders. Zum einen sind diese die Effizienz der Prüfungsdurchführung einschließlich eines schonenden Umgangs mit den Ressourcen unserer Prüfungsmandanten und die permanente Kommunikation mit unseren Mandanten über den Prüfungsverlauf. Zum anderen haben wir den Anspruch, durch die Prüfung einen Mehrwert für unsere Mandanten zu stiften. Dieser Mehrwert kann z.B. in Effizienzvorteilen für die an uns mandatierte nachfolgende betriebliche Steuerdeklaration oder in Gestaltungs- und Risikohinweisen unsererseits an die Geschäftsführung und Aufsichtsgremien zu den Bereichen Risikomanagement, internes Kontrollsystem und IT-Sicherheit liegen.

Sonstige Prüfungs- und Bescheinigungs­leistungen

Neben der Prüfungspflicht des Jahresabschlusses hat der Gesetzgeber vielfältige weitere Prüfungspflichten installiert und die Durchführung Wirtschaftsprüfern (und ggf. weiteren Sachverständigen) übertragen. Im heutigen Wirtschaftsverkehr werden außerdem für verschiedensten Zwecke Testate und Bescheinigungen zu bestimmten Sachverhalten oder Verhältnissen benötigt. Diese Prüfungs- und Bescheinigungsleistungen können Sie uns übertragen. Bei der Vornahme dieser Leistungen ergeben sich in aller Regel Synergien mit einer ebenfalls vorzunehmenden Abschlussprüfung. Sie können uns mit den erforderlichen Prüfungs- und Bescheinigungsleistungen aber auch unabhängig von einer Abschlussprüfung beauftragen.

Aus dem Bereich der sonstigen Prüfungsleistungen werden bei uns besonders häufig nachgefragt: Die prüferische Durchsicht von Jahres- und Konzernabschlüssen, die Prüfung nach dem Verpackungsgesetz (früher so genannte Grüner Punkt-Prüfung), die Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die MaBV-Prüfung, die Gründungsprüfung und die Prüfung von besonderen Finanzwerken, die keine gesetzlichen Jahresabschlüsse sind (z.B. Umwandlungsbilanzen oder vereinfachte Gruppenabschlüsse).

Im Bereich der Bescheinigungsleistungen sind wir regelmäßig mit Covenants-Testaten, der Revision des Risikomanagements- und/oder internen Kontrollsystems und IT-Sicherheits- und Datenschutz-Audits befasst.

Handels- und
Gesellschaftsrecht

Das Wirtschaftsleben wird heutzutage in vielfacher Weise in Verträge eingekleidet. Besonders wichtige Bereiche aus diesem Spektrum decken wir mit unserer unternehmensbezogenen Rechtsberatung ab. Dies umfasst z.B. Gesellschaftsverträge, zusätzliche Gesellschaftervereinbarungen, Unternehmensverträge (insbesondere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge), Kooperationsverträge, Kredit- bzw. Finanzierungsverträge, Handelsvertreterverträge oder Miet- und Pachtverträge.

Bei der Erstellung dieser Verträge haben unsere Rechtsanwälte dabei stets die wirtschaftliche Bedeutung und Wirkung der Verträge im Blick. Profitieren Sie von dieser für uns selbstverständlichen ganzheitlichen und nicht auf die juristische Sichtweise beschränkten Betrachtung ihrer vertraglichen Angelegenheiten.

Und auch den Gang vor Gericht scheuen wir anders als manche Marktbegleiter, die sich als reine Gestalter sehen, nicht. Unsere Rechtsanwälte und insbesondere unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht vertreten Sie vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten. Durch die Beschränkung unserer gerichtlichen Aktivitäten auf wenige Rechtsgebiete, neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht, weiter das Erb- und Schenkungsrecht, stellen wir sicher, dass wir stets auf dem aktuellen Rechtstand sind und den hohen Anforderungen an eine qualifizierte und erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen genügen.

 

Betriebs­wirtschaftliche Unternehmens­beratung

Zur betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung rechnen wir die Beratung und Begleitung in Fragen der Unternehmens- und Liquiditätsplanung, des Controllings, des Working-Capital-Managements, der Investitionsrechnung, der Finanzierungsplanung und der Prozessberatung in Bezug auf die Prozesse im Rechnungswesen und Risikomanagement bzw. internen Kontrollsystem.

Hier spielen wir unsere Stärke als interdisziplinäres Beratungshaus und Full-Service-Anbieter voll für Sie aus. Wir kennen und berücksichtigen von Anfang an die Wechselwirkungen z.B. einer Investition mit dem Jahresabschluss, der laufenden Besteuerung und der Steuerstrategie eines Unternehmens. Auch ihm Rahmen Ihrer V+V-Investments berücksichtigen wir von Anfang an und umfassend ihre steuerlichen Verhältnisse und liquiditätsseitigen Anforderungen.

Vor allem aus der Jahresabschlussprüfung kennen wir uns detailliert mit den rechnungswesenseitigen Prozessabläufen sowie den verschiedenen Prozessgestaltungsmöglichkeiten aus. Wir kennen ein breites Spektrum von Good- und Bad-Practises. So sind wir für Sie der ideale Partner, um ihre rechnungswesenseitigen Prozesse weiterzuentwickeln und zu optimieren.

IT-Sicherheit und Datenschutz

Mit der zunehmenden Digitalisierung nimmt die Bedeutung der IT-Sicherheit weiter zu. Die jüngsten Erhöhungen der Datenschutzstandards fordern von Unternehmen sowie Freiberuflern die konsequente Beachtung des Datenschutzrechts.

Der Berufsgrundsatz der Verschwiegenheit stellt seit jeher besondere Anforderungen an IT und Datenschutz in Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen sind wir außerdem seit langem gehalten, die IT-Sicherheit in Bezug auf die edv-basierte Finanzbuchführung zu beurteilen. Für Sie haben wir sozusagen die Not zur Tugend gemacht und können Ihnen sachkundige und fundierte und vor allem auf eigener Erfahrung basierte Beratung und Begleitung zu den Themen IT-Sicherheit und Datenschutz anbieten. Beispielsweise in Form von IT-Sicherheitsaudits oder Datenschutzaudits oder durch Übernahme der Rolle des externen Datenschutzbeauftragten.

Unternehmer-Notfallkoffer

Was wenn Sie als Unternehmer plötzlich längerfristig nicht mehr handlungsfähig sind? Oder gar viel zu früh von Freund Hain heimgesucht werden? Für diese Fall sollte, nein muss Vorsorge getroffen sein. Erstaunlicherweise gibt es noch immer viele (zu viele) Unternehmer und Unternehmen, in denen keine Vorsorge implementiert ist. Sollte dies auch bei Ihnen so sein oder gilt es eine bereits implementierte Lösung zu überprüfen und nachzujustieren, dann nutzen Sie unser Beratungsangebot Unternehmer-Notfallkoffer (einschließlich Unternehmer-Vorsorgevollmacht). Neben dem Unternehmer-Notfallkoffer steht selbstredend die erb- bzw. schenkungsrechtliche Umsetzung einer Unternehmensnachfolge – sei es die planmäßige Unternehmensnachfolge oder die außerplanmäßige Nachfolge bei Unglücks- oder Krankheitsfällen. Unsere Leistungen im Bereich Erb- und Schenkungsrecht sowie in Erb- und Schenkungssteuerrecht finden Sie hier.